Verfasst am: 31. August 2010
|Medien-Info
Saarbrücken, 27. August 2010
Rehlinger: „Bundesregierung hat viel Zeit für Neuordnung der Sicherungsverwahrung benötigt“
Als unverantwortlich lang bezeichnet die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Anke REHLINGER, den Zeitraum, der benötigt wurde, um auf Bundesebene einen ersten, von allen Koalitionspartnern getragenen, Vorschlag zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung zu machen.
„Wenn die Schwarz-gelbe Regierung Monate ins Land gehen lässt, um nach einem nicht ganz unerwarteten Richterspruch aus Straßburg, auch nur mal ein erstes Eckpunktepapier zu erarbeiten, so zeigt das, dass Union und FDP einfach nicht regierungsfähig sind“, so Rehlinger.
In der Sache selbst hält Rehlinger den Vorschlag für diskussionsfähig.
Es müsse aber insbesondere geklärt werden, ob die neue Form der Zwangsunterbringung nach der Haft auch auf die Altfälle, wie den Fall des Walter H. hier im Saarland, angewendet werden könne, ohne wieder gegen höherrangiges Recht zu verstoßen. Einem Einsatz der Fußfessel steht Rehlinger eher kritisch gegenüber. Der Justizausschuss des saarländischen Landtages werde sich hierzu aber in Bälde auf einer Fahrt nach Hessen, wo die Fußfessel bereits zur Anwendung komme, ein eigenes Bild machen.
Rehlinger erklärt weiter: „Nach dem Eckpunktepapier sind die Länder für den Vollzug zuständig, so dass auch wir im Saarland schnellstmöglich klären müssen, wie und wo wir die neue Form der Sicherungsunterbringung organisieren wollten. Die SPD wird hierzu einen entsprechenden Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Justizausschusses beantragen. Wir alle können froh sein, dass es im Zusammenhang mit der Freilassung der gefährlichen Straftäter, auch hier im Saarland, bislang noch keine neuerlichen Straftaten gab. Bis die freigelassenen ehemaligen Sicherungsverwahrten wieder zwangsweise untergebracht sind, werden wohl noch Monate vergehen. Gründlichkeit und Schnelligkeit sind deshalb das Gebot der Stunde.“
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Verfasst am: 23. August 2010
PCB-belastete Fische: Unvoreingenommene Ursachenforschung statt ideologischer Grabenkämpfe
„Auch nach der heutigen Sitzung des saarländischen Umweltausschusses bleibt es für uns bei den beiden klaren Forderungen. Erstens, differenzierte Beprobung unterschiedlicher Fischarten, vor allem von bevorzugten Speisefischen. Dies ermöglicht, den saarländischen Anglern auch differenzierte Verzehrempfehlungen zu geben. Die rund 17.500 saarländischen Angler müssen klar wissen, welche Fische sie und ihre Familien unbedenklich essen können. Zweitens, unvoreingenommene Ursachenforschung, damit der weitere Eintrag von Giftstoffen in Saar und Mosel verhindert, zumindest aber minimiert werden kann“, so die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Anke Rehlinger.
Hintergrund der Debatte ist die nachgewiesen hohe Belastung der Fische in Saar und Mosel mit für den Menschen gefährlichem PCB bzw. Dioxin.
Rehlinger kritisiert in diesem Zusammenhang das Verhalten der Landesregierung: „Die von Staatssekretär Borger vorschnell und einseitig vorgenommenen Schuldzuweisungen in Richtung Bergbau sind im Sinne einer objektiven Ursachenforschung wenig hilfreich. Ideologische Grabenkämpfe helfen hier nicht weiter. Es ist nach den heutigen, sehr viel moderater klingenden, Ausführungen der Landesregierung nicht auszuschließen, dass es mehrere Ursachen für den Giftstoffeintrag gegeben kann. Insoweit begrüßen wir um so mehr die Bereitschaft des RAG-Konzerns auf freiwilliger Basis ein Monitoring durchzuführen bzw. die eigenen Probenergebnisse transparent zu machen. Es steht zu befürchten, dass uns dieses Thema noch lange Zeit begleiten wird“, so Rehlinger.
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Verfasst am: 20. August 2010
Saargummi: Sanierungskonzept muss sich am Erhalt des Standortes und Sicherung von Arbeitsplätzen orientieren
Der Wirtschaftsausschuss des saarländischen Landtages hat sich in seiner heutigen Sitzung erneut mit der Situation des Büschfelder Unternehmens Saargummi beschäftigt.
Im Nachgang zu dieser Sitzung erklärt die SPD-Landtagsabgeordnete aus dem Landkreis Merzig-Wadern Anke Rehlinger: „Das anstehende Sanierungskonzept muss sich streng am Erhalt des Standortes und der Sicherung von Arbeitsplätzen orientieren. Dies muss der Unternehmensleitung klar sein und dies muss die Landesregierung auch ihrerseits unmissverständlich zum Ausdruck bringen. Liquiditätsprobleme des Unternehmens dürfen nicht kurzfristig gelöst werden, indem der Kern des Unternehmens durch Verkäufe und Verlagerungen ausgehöhlt wird. Eine derartige Strategie hilft vielleicht den Investoren und Geldgebern, die Beschäftigten gehen allerdings leer aus. Das kann nicht sein. Im Zweifelsfall ist eben ein größeres finanzielles Engagement der Anteilseigner erforderlich.“
Die Abgeordnete, die selbst aus dem Hochwald stammt, kann überdies den Unmut vieler Beschäftigter nachvollziehen, dass zwar einerseits massiver Arbeitsplatzabbau betrieben wird, andererseits aber Überstunden und Leiharbeit regelmäßig vorkämen.
„Dafür habe ich kein Verständnis. Dies ist ein Schlag ins Gesicht der Arbeitnehmer und keine gute Grundlage für künftige Verhandlungen. Ich erwarte, dass die Unternehmensführung mit offenen Karten spielt. Der Standort Büschfeld ist für die Hochwald Region, vor allem aber auch für die Existenz vieler Familien von entscheidender Bedeutung. Daher müssen wir auch weiterhin für jeden Arbeitsplatz kämpfen“, so Rehlinger.
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Verfasst am: 18. August 2010
Saarbrücken, 17. August 2010
Christdemokraten verweigern Rückzahlung illegaler Wahlwerbung: Regierungspartei stellt sich über Gesetz und Ordnung
„Die Dreistigkeit der CDU im Saarland kennt offenbar keine Grenzen. Die ‚Christdemokraten’ sind so selbstherrlich, dass sie keine Konsequenzen aus dem verfassungsgerichtlichen Urteil ziehen wollen. Das spiegelt auch das Bild des Ministerpräsidenten Peter Müller wieder, der in Personalunion auch noch Justizminister ist“, so die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Anke Rehlinger.
Der Rechtsstaat werde hier mit Füßen getreten. Wie solle man das der Bevölkerung noch klarmachen? Jeder Bürger werde für sein Handeln zur Rechenschaft gezogen und muss sich auch den rechtlichen Konsequenzen stellen. Nur die CDU Saar will sich daran nicht halten?
Die Begründung des Fraktionsvorsitzenden Meisers spreche im Übrigen Bände: Das Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofes habe nicht eine neue rechtliche Eingrenzung der Wahlwerbung hervorgebracht. Die von der CDU durchgeführten Werbemaßnahmen sind einfach nicht mit der Verfassung vereinbar und nicht erst seit dem aktuellen Urteil. Der Verfassungsgerichtshof urteilte, dass die CDU geltendes Recht gebrochen hat. Jede Verdrehung dieser Tatsache ist Humbug. Daher bestätigt die Aussage Meisers, dass die CDU überhaupt nicht weiß, was es heißt sich auf rechtmäßigem Boden zu bewegen.
Hier geht es um die Rückzahlung von Steuergeldern, die für Wahlwerbung ausgegeben worden sind und damit einen klaren Verfassungsverstoß bedeuten.
Das Verhalten der CDU ist besorgniserregend, denn sie verhält sich so, als ob diese noch über der Verfassung steht. Noch besorgniserregender ist auch, dass die Koalitionäre von Grünen und FDP diesem CDU-Gebaren einfach unwidersprochen zusehen, so Rehlinger.
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