Saarbrücken, 28. November 2011

Erschütternde Informationen zum Stresstest Cattenom – Abschalten jetzt!

„Das Fazit der heutigen Unterrichtung durch den Stresstestbeauftragten Dieter Majer fällt eindeutig aus: Cattenom muss abgeschaltet werden“, so die energiepolitische Sprecherin und Vize-Fraktionschefin, Anke Rehlinger, nach der heutigen Sitzung der Kommission 6 „Innere Sicherheit, Katastrophenschutz und Rettungsdienste“ des Interregionalen Parlamentarierrates. Darin hat der für die Länder Luxemburg, Rheinland-Pfalz und das Saarland zuständige Beobachter über die Ergebnisse der Begehung des AKW Cattenoms sowie die Auswertung des Berichtes der EdF zum Stresstest berichtet.

Majer habe heute Tacheles geredet und ungeschminkt die Wahrheit über das Verfahren des Stresstests sowie die daraus resultierenden Ergebnisse dargelegt. Nach seiner Ansicht klammere der Test wesentliche Bereiche aus. Er berücksichtige zwar die potenziellen Folgen von Naturkatastrophen auf das Kraftwerk, ließe allerdings bspw. mögliche Flugzeugabstürze – ob infolge eines technischen Defektes oder eines terroristischen Anschlags – unberücksichtigt. Dies sei einer der gravierenden Mängel.

Als geradezu erschütternd bewertet Rehlinger die Ausführungen Majers zu den Ergebnissen des Stresstests: „Extremszenarien würden weiterhin – trotz Fukushima – konsequent ausgeblendet.“ Nach Meinung von Majer seien die eingeräumten Fristen zur Behebung bzw. Nachbesserung von Mängeln viel zu lange angesetzt. Als Beispiel nannte der Beobachter hier die unzureichende Anzahl von Notstromaggregaten. Auch seien Fragen offen geblieben bspw. die Folgen bzw. Konsequenzen bei einer Überflutung – hervorgerufen durch Erdbeben.“

„In diesem Zusammenhang sprach der Dreiländer-Beauftrage davon, das ‚höchst fahrlässig‘ und ‚blauäugig‘ gearbeitet wurde. Er sei als Beobachter in höchstem Maße auch über ingenieurtechnische Gegebenheiten erschüttert gewesen“, so Rehlinger.

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|Medien-Info
Saarbrücken, 23. November 2011
Rehlinger: Belastungen im Zusammenhang mit
Atommülltransporten muss eindeutig geklärt werden
Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag des Saarlandes,
Anke Rehlinger, fordert Aufklärung über die Belastungen im Zusammenhang mit
den Atommülltransporten: „Die Sicherheitsprobleme rund um die Transporte
zeigen, dass der Ausstieg aus der Atomenergie die einzig richtige Entscheidung
gewesen ist. Dennoch müssen wir die Gefahren bei den entsprechenden
Transporten klären. Deshalb wird die SPD-Landtagsfraktion im Umweltausschuss
des Landtages einen Bericht über die Strahlenbelastung für die begleitenden
Polizeibeamten sowie für die Bevölkerung bei diesen Atommülltransporten
beantragen.“
Immer wieder gäbe es Debatten um Gefahren im Zusammenhang mit
Atomtransporten – Gefahren sowohl für die Bevölkerung als auch für die
begleitenden Beamten. Hierzu seien mehr Informationen notwendig, denn die
beteiligten Personen dürften nicht auch noch solchen Gefährdungen ausgesetzt
werden.

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SPD: Kurzarbeitergeld krisenfest regeln

Verfasst am: 22. November 2011

Saarbrücken, 21. November 2011

SPD: Kurzarbeitergeld krisenfest regeln

„Die Sonderregelungen zur Erleichterung der Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes haben sich als wirkungsvolles Instrument zur Krisenbewältigung bewährt. Unternehmen und Betrieben wurde es dadurch ermöglicht, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz Wirtschafts- und Finanzmarktkrise in Arbeit zu halten“, erklärt Anke Rehlinger, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion. „Die Entwicklung des Arbeitsmarktes und der wirtschaftlichen Situation in Deutschland bleiben aufgrund der globalen Verflechtungen unbeständig. Daher muss das konjunkturelle Kurzarbeitergeld als erfolgreiches Krisenbewältigungsinstrument im Bedarfsfall weiterhin zur Verfügung stehen.“

Dazu gehöre insbesondere, die Bundesregierung in die Lage zu versetzen, die Sonderregelungen zum Bezug des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes per Rechtsverordnung wieder in Kraft zu setzen, sobald es die Verhältnisse am Arbeitsmarkt erfordern. Notwendig sei es auch dafür zu sorgen, dass die Bundesagentur für Arbeit Rücklagen bilden könne, um bei einer erneuten wirtschaftlichen Krise schnell Mittel aktivieren zu können. Nur dadurch werde die Finanzierung des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes gesichert und somit krisenfest gemacht.

„Wir fordern die Landesregierung daher auf, einem entsprechenden Entschließungsantrag des Landes Baden-Württemberg in der Sitzung des Bundesrates am kommenden Freitag zuzustimmen. Insbesondere saarländische Unternehmen haben das Instrument des Kurzarbeitergeldes in den vergangenen Jahren erfolgreich genutzt, um Beschäftigung zu sichern. Dies soll auch in Zukunft möglich bleiben“, so Rehlinger.

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Das Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshof bestätigt, dass die SPD-Wahlbeschwerde
nicht aus der Luft gegriffen war und die Vorwürfe einen sehr realen Hintergrund hatten. Die
obersten Richter des Landes haben die Landtagswahl zwar nicht für ungültig erklärt, jedoch
grobe Mängel und Verstöße im Zusammenhang mit der Landtagswahl 2009 gerügt. Dazu
zählen: Die Reihenfolge auf den Stimmzettel ist unvereinbar mit dem Gebot der
Wahlrechtsgleichheit. Die Wahlwerbung ist als unzulässig bestätigt worden. Der
Orientierungspfeil verstößt gegen gesetzliche Vorschriften.
„Damit wurde die Verantwortlichkeit für die Verstöße eindeutig festgestellt – insbesondere der
damaligen CDU-Landesregierung ist heute einiges ins Stammbuch geschrieben worden“, so die
stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion,
Anke Rehlinger.
Ziel der SPD war es, die Frage nach der legitimen Zusammensetzung des jetzigen Landtags
durch eine unabhängige Instanz überprüfen zu lassen. „Nun haben wir rechtliche Klarheit. Bei
der gerichtlichen Klärung ging es schließlich um nicht weniger als die Legitimation des
Parlaments als Verfassungsorgan, von dem aus alle andere staatliche Gewalt ihre eigentliche
Legitimation ableitet.“
„Vor allem die CDU hat mit ihrem Verhalten gezeigt, dass ihr jedes Mittel recht war, um an der
Macht zu bleiben und dabei sogar Rechtsverstöße zumindest billigend in Kauf genommen. Dies
wurde nach der Entscheidung zur verfassungswidrigen Wahlwerbung heute abermals deutlich.
Damit hat die CDU der Demokratie und dem Vertrauen in die Rechtstaatlichkeit der Wahlen in
diesem Land einen schweren Schaden zugefügt“, kritisiert die SPD-Politikerin.
Hinsichtlich der vom Verfassungsgerichtshof gemachten Ausführungen zu der derzeitig
gültigen Fünf-Prozent-Klausel bei Landtagswahlen erklärt die SPD-Rechtsexpertin: „Die SPD
nimmt den Hinweis des Gerichts sehr ernst. Der Landtag des Saarlandes, wie auch die
Landesregierung sind nun gehalten, sich mit der Frage der Rechtfertigung der 5-Prozent-Hürdeauseinander zu setzen und eine transparente und nachvollziehbare Regelung im Lichte der
aktuellen Rahmenbedingungen zu formulieren.“
Die SPD hatte ihre Klage im Wesentlichen auf zwei Punkte gestützt:
1) Gestaltung der Stimmzettel: Konkret geht es um den Orientierungspfeil auf dem
Wahlzettel, der dem Wähler grundsätzlich anzeigt, dass dieser sein Kreuz in der rechten
Spalte machen soll. Bei den Stimmzetteln zur Landtagswahl 2009 ragte der Pfeil jedoch
in das CDU-Feld hinein. Es war somit nicht auszuschließen, dass die Wahlentscheidung
eines relevanten Teils der Wählerinnen und Wähler beeinflusst worden war.
2) Verfassungswidrige Wahlwerbung: Der Verfassungsgerichtshof hatte im Juli
vergangenen Jahres in einem Urteil festgestellt, dass die damalige CDU-Landesregierung
unter Verantwortung von Peter Müller verfassungswidrig Steuergelder zugunsten der
CDU im Landtagswahlkampf verwendet hatte und damit unter anderem gegen das
Gebot der Chancengleichheit verstoßen hatte.
„Die Ankündigung der Landesregierung, bei der Gestaltung der Stimmzettel zukünftig auf die
Darstellung des Orientierungspfeils zu verzichten, ist ein Eingeständnis eines groben Fehlers“,
so Rehlinger.

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